Grundsätzlich muss der Vermieter zahlen — funktionierende Abwasserleitungen gehören zu seiner Instandhaltungspflicht. Nur wenn nachweislich der Mieter die Verstopfung verursacht hat, kehrt sich das um.
Warum meist der Vermieter zuständig ist
Nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB muss der Vermieter die Mietsache während der gesamten Mietzeit in einem vertragsgemäßen, gebrauchsfähigen Zustand erhalten. Dazu zählen ausdrücklich auch funktionstüchtige, verstopfungsfreie Abwasserrohre — genau wie Heizung oder Elektrik.
Das bedeutet: Ist ein Rohr verstopft, muss sich der Vermieter grundsätzlich darum kümmern, dass es wieder frei wird — und zwar unabhängig davon, wer die Verstopfung letztlich verursacht hat. Erst im zweiten Schritt kann er die Kosten vom Mieter zurückfordern, wenn er ihm ein Verschulden nachweisen kann.
Wann der Mieter zahlen muss
Der Mieter trägt die Kosten, wenn nachweislich er die Verstopfung verursacht hat — zum Beispiel durch unsachgemäße Entsorgung von Speiseresten, Hygieneartikeln oder Ähnlichem über Abfluss oder Toilette. Wichtig dabei: Die Beweislast liegt zunächst beim Vermieter. Er muss zeigen, dass die Ursache nicht in einem Mangel des Gebäudes liegt, bevor er den Mieter in die Pflicht nehmen kann.
Zwei weitere Fälle, in denen Mieter zahlen müssen:
- Der Mieter beauftragt eigenmächtig eine Reparatur, bevor er dem Vermieter angemessen Zeit zur Beseitigung gegeben hat.
- Der Mieter versucht, die Verstopfung selbst zu beseitigen, und verursacht dabei einen Schaden.
Die Kleinreparaturklausel greift meist nicht
Abwasserrohre liegen in Wand oder Boden und unterliegen nicht dem häufigen direkten Zugriff des Mieters — anders als Lichtschalter oder Wasserhahn. Eine Ausnahme kann der frei zugängliche Siphon unter dem Waschbecken sein.
Nicht über die Nebenkosten umlegbar
Rohrreinigung zählt zu den Instandsetzungskosten, nicht zu den Betriebskosten. Klauseln, die alle Mieter pauschal anteilig haften lassen, sind unwirksam — auch wenn sie im Mietvertrag stehen.
Wenn mehrere Wohnungen betroffen sind
Verstopft nicht das Rohr innerhalb einer einzelnen Wohnung, sondern ein Fallrohr oder eine Grundleitung im Keller, in der sich das Abwasser mehrerer Parteien sammelt, wird es komplizierter. Der Vermieter müsste dann nachweisen, welche der Mietparteien die Verstopfung konkret verursacht hat.
Gelingt dieser Nachweis nicht — was in der Praxis häufig der Fall ist — bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen. Eine pauschale Umlage auf alle Mietparteien ist in diesem Fall ebenfalls nicht zulässig.
Bei strittigen Fällen — besonders bei Gemeinschaftsleitungen — hilft eine Rohrkamera-Inspektion, die tatsächliche Ursache und den genauen Ort der Verstopfung objektiv zu dokumentieren. Das schafft Klarheit für beide Seiten, bevor ein Streit über die Kostenfrage entsteht.
Was Sie konkret tun sollten
Als Mieter
Zeigen Sie die Verstopfung dem Vermieter umgehend an (Mängelanzeige) und geben Sie ihm angemessen Zeit zur Beseitigung. Dokumentieren Sie das Problem mit Fotos oder Videos. Beauftragen Sie keine eigene Reparatur, bevor diese Frist abgelaufen ist — sonst bleiben Sie unter Umständen auf den Kosten sitzen.
Als Vermieter
Reagieren Sie zügig — das liegt auch in Ihrem eigenen Interesse, um Folgeschäden zu vermeiden. Lassen Sie im Zweifel die Ursache professionell dokumentieren, bevor Sie Kosten an einen Mieter weitergeben. Das schafft eine solide Grundlage, falls es zum Streit kommt.